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1.2. Anhebung des Mietzinses nach Unternehmensveräußerung (§ 12a Abs. 1 MRG)11§ 12a MRG ist nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anzuwenden auf die in § 1 Abs. 2, 4 und 5 MRG genannten Verträge, soweit nicht durch vorrangig anzuwendende Bestimmungen (etwa im WGG) Gegenteiliges normiert wird. Darüber hinaus ist § 12a MRG auch nicht anzuwenden auf Wohnraummieten sowie auf Untermietverhältnisse (vgl. A. Vonkilch in Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht3, MRG § 12a Rz 2 und 3 mwN). (Fidi/Unger)

Fidi/Unger1. AuflJuni 2021

[Ort], am [Datum]

EINSCHREIBEN22Der Versand als Einschreiben ist nicht zwingend erforderlich. Diese Versandart ist allerdings – auch zu Beweiszwecken – ratsam, da der Versand als Einschreiben idR die Zustellung an den Empfänger bzw. einen Ersatzempfänger gewährleistet.

Herrn/Frau [Rechtsnachfolger/in des/der ursprünglichen Hauptmieters/Haupmieterin]

[Name]

[Adresse]

Mietzinsanhebungnach Unternehmensveräußerung

Sehr geehrte(r) …………[Mieter/in]!

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