Leb2. AuflJänner 2021
Für Einzelunternehmer besteht die Möglichkeit, sich freiwillig – unabhängig von Größe und Umsatz – in das Firmenbuch eintragen zu lassen (sogenannte Protokollierung). Diese Unternehmer führen dann den Zusatz „e.U.“ für „eingetragene Unternehmer“.