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4. Eingetragene Partner (= EP) (Leb)

Leb2. AuflJänner 2021

4.1. Allgemeines

Bis vor Kurzem gab es in Österreich für homosexuelle Paare keinen rechtlichen Rahmen für ihr Zusammenleben. Dies hat sich durch das am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (= EPG) geändert. Mit dem EPG wurde das von der EU geforderte Gleichbehandlungsgebot für homosexuelle Paare endlich in Österreich umgesetzt. Durch dieses Gesetz erhielten die homosexuellen Paare Rechte, die mehr oder weniger den Rechtspositionen der verheirateten Personen entsprachen. Die eingetragene Partnerschaft sollte sich nicht bloß auf die Rechte und Pflichten zueinander, sondern auch im Verhältnis zu Dritten auswirken. Daher wurden auch Regelungen, die auf verheiratete Personen Bedacht nehmen, dahin gehend adaptiert, dass diese auch auf Personen eingetragener Partnerschaften anwendbar sind.

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