vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Verlöbnis (Leb)

Leb2. AuflJänner 2021

2.1. Allgemeines

Unter einem Verlöbnis versteht man das vorläufige Versprechen zweier Personen mit unterschiedlichem Geschlecht, zu heiraten (§ 45 ABGB). Der genaue Zeitpunkt der Eheschließung muss dabei nicht festgelegt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte