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P 5 – Wechsel der Gewinnermittlungsart und Umgründungen (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner bringt seinen Betrieb rückwirkend zum 31. 1. 2020 entsprechend den Bestimmungen des Art III UmgrStG in eine GmbH ein. Sein eingebrachtes Anlagevermögen beträgt TEUR 1.000, die auf Lager befindlichen Vorräte TEUR 220, wovon TEUR 120 bereits bezahlt sind, die Forderungen aus Lieferung und Leistung betragen TEUR 300, die Verbindlichkeiten betragen, abgesehen von denen aus der Anschaffung der Vorräte, TEUR 250 und stehen iZm dem eingebrachten Anlagevermögen (TEUR 160) sowie nicht bezahlter Miete (TEUR 90). Des Weiteren besteht ein Gewährleistungsfall mit einer voraussichtlichen Schadenssumme von TEUR 50.

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