1. Beispiel und Frage:
Die T1-GmbH und die T2-GmbH sind 100%ige Tochtergesellschaften der M-GmbH. Die T1-GmbH spaltet eine Beteiligung mit Buchwert EUR 100 (beizulegender Wert EUR 300) an der T3-AG auf die T2-GmbH ab. Der gesamte Unternehmenswert der T1-GmbH vor der Spaltung beträgt EUR 1.200. Die Beteiligungsbuchwerte der M-GmbH an der T1-GmbH betragen vor der Spaltung EUR 280 und an der T2-GmbH EUR 350 (siehe bei nicht verbundenen Unternehmen Fall P 3 – Die Bilanzierung einer Abspaltung bei spaltender und aufnehmender Gesellschaft).