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L 3 – Unterlassene Zuschreibungen und unversteuerte Rücklagen nach dem RÄG 2014 (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Einzelunternehmer (§-5-EStG-Gewinnermittler) weist im Jahresabschluss 2015 (Geschäftsjahr = Wirtschaftsjahr) unversteuerte Rücklagen (Bewertungsreserve; Übertragungsrücklage gem § 12 EStG) iHv TEUR 100 auf. Weiters hat er Zuschreibungen gem § 208 Abs 2 UGB bis einschließlich 2015 iHv TEUR 500 (steuerlich in gleicher Höhe) unterlassen.

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