1. Beispiel und Frage:
Die Bank-GmbH erwarb Anfang 2013 ein unmittelbar dem Bankwesen dienendes Gebäude um TEUR 400. Die geplante unternehmensrechtliche Nutzungsdauer beträgt 16 Jahre, die steuerliche Nutzungsdauer beträgt gem § 8 Abs 1 EStG seit Beginn der Nutzung 40 Jahre. Ende 2017 beträgt der beizulegende Wert (= Teilwert) des Gebäudes aufgrund eines geplanten Baus einer Umfahrungsstraße in unmittelbarer Nähe des Gebäudes dauerhaft nur noch TEUR 200, weshalb eine unternehmens- und steuerrechtliche Abwertung des Gebäudes auf diesen Wert erfolgte. Die Restnutzungsdauer blieb unverändert. Wegen einer Änderung der Straßenpläne in 2019 erholt sich der unternehmensrechtlich beizulegende Wert (= Teilwert) Ende 2019 auf TEUR 260.