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L 4 – Änderung des Abschreibungsplans aufgrund der Änderung der steuerrechtlichen AfA-Sätze (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen U besitzt ein Gebäude, dessen Nutzungsdauer lt Abschreibungsplan dem bisherigen steuerlichen AfA-Satz von 3 % entspricht. Durch das StRefG 2015/16 (BGBl 2015/118) wurde mit Wirkung 2016 der steuerliche AfA-Satz des § 8 Abs 1 EStG auf bis zu 2,5 % geändert. Dieser veränderte AfA-Satz wird seitens des U zukünftig steuerrechtlich angewendet, da kein Nachweis über eine abweichende Nutzungsdauer erfolgt.

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