1. Beispiel und Frage:
Eine GmbH vereinbart mit ihrem mit 75 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine ihrem Ausmaß nach fremdübliche Erhöhung der betrieblichen Pensionszusage im Jahr 2017 um 50 % der bisherigen Vereinbarung. Die sich aus der Erhöhung der Pensionszusage ergebende Rückstellungserhöhung wurde allerdings nicht im Jahresabschluss des Jahres 2017, sondern erst im Jahresabschluss 2019 erfasst.