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I.iii. 4 – Bilanzsteuerliche Folgen der Erhöhung der Pensionszusage ohne sofortige Verbuchung derselben (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Eine GmbH vereinbart mit ihrem mit 75 % an der GmbH beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine ihrem Ausmaß nach fremdübliche Erhöhung der betrieblichen Pensionszusage im Jahr 2017 um 50 % der bisherigen Vereinbarung. Die sich aus der Erhöhung der Pensionszusage ergebende Rückstellungserhöhung wurde allerdings nicht im Jahresabschluss des Jahres 2017, sondern erst im Jahresabschluss 2019 erfasst.

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