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I.iii. 3 – Die bilanzielle Behandlung von Pensionsleistungen bei ausgegliederten Unternehmen der öffentlichen Hand (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Das Bundesland S sieht in seinen Landesgesetzen hinsichtlich der Beschäftigung von Gemeindebediensteten vor, dass die Ruhegenüsse vom Bundesland S geleistet werden und dass dafür die jeweilige Gemeinde für die Ruhegenüsse ihrer (ehemaligen) Bediensteten Beiträge an das Land zu leisten hat. Diese Beiträge sind einerseits laufend während der aktiven Dienstzeit des jeweiligen Gemeindebediensteten zu entrichten und andererseits muss ein sog Ausgleichsbetrag geleistet werden, der sich an der Höhe der im jeweiligen Jahr tatsächlich geleisteten Ruhegenüsse der einzelnen ehemaligen Bediensteten der Gemeinde orientiert. Die der Gemeinde S zu 100 % gehörende S-GmbH beschäftigt dienstrechtlich als Gemeindebedienstete behandelte Personen und ist aufgrund entsprechender Vereinbarung mit der Gemeinde S verpflichtet, den auf die Gemeinde S entfallenden Anteil an dem Ausgleichsbetrag dem Bundesland S zu entrichten.

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