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I.iii. 2 – Auslagerung von Pensionsverpflichtungen ohne Wegfall der vertraglichen Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

1. Beispiel und Frage:

Die X-AG bilanziert seit vielen Jahren eine Pensionsrückstellung hinsichtlich ihrer Mitarbeiter. Im Jahr 2019 wird beschlossen, diese Verpflichtungen auf eine eigene Gesellschaft, Y-GmbH, auszulagern. Die Y-GmbH verpflichtet sich, sämtliche Pensionsleistungsansprüche der Mitarbeiter der X-AG zu erfüllen, und erhält seitens der X-AG eine entsprechende Gegenleistung zur Erfüllung dieser zukünftigen Ansprüche. An der dienstvertraglichen Vereinbarung der X-AG mit den anspruchsberechtigten Mitarbeitern ändert sich nichts, diese werden über die Auslagerung der Pensionsleistung und die damit verbundene Übernahme der Erfüllungsverpflichtung durch die Y-GmbH informiert.

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