1. Beispiel und Frage:
Ein Unternehmer veräußert im Jahr 2018 ein Gebäude. Im Jahr 2020 werden derart gravierende, bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Gebäudes bestehende Mängel festgestellt, dass es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt. Die Mängel werden durch den Käufer Anfang 2020 entdeckt und noch vor der Jahresabschlusserstellung für 2019 dem Verkäufer mitgeteilt.