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I.i. 3 – Verbindlichkeitsrückstellung und Realisationsprinzip (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Ein Unternehmer ist aufgrund von geltenden Umweltschutznormen verpflichtet, seine Betriebsanlage an die gesetzlich geforderten Emissionswerte bis 31. 12. 2021 anzupassen, widrigenfalls die Betriebsanlagengenehmigung entzogen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt darf er die Betriebsanlage mit den überhöhten und damit rechtswidrigen Emissionswerten aufgrund gesetzlicher Übergangsfristen betreiben. Der entsprechende Bescheid der Umweltschutzbehörde ergeht Ende 2019.

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