1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH bilanziert zum 31. 12. 2018 eine langfristige Verbindlichkeitsrückstellung. Der voraussichtliche Erfüllungsbetrag Ende 2028 beträgt 110 und wird unternehmensrechtlich abgezinst mit einem Marktzins von 2,5 % (Bilanzansatz 31. 12. 2018 daher aufgrund zehnjähriger Abzinsung 85,93).
Steuerrechtlich wird die Rückstellung zum 31. 12. 2018 entsprechend § 9 Abs 5 EStG erfasst.