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D 1 – Die Einheitstheorie bei Grund und Boden sowie Gebäuden im Unternehmens- und Steuerrecht (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

Die Einheitstheorie bei Grund und Boden sowie Gebäuden im Unternehmens- und Steuerrecht

1. Beispiel und Frage:

Die X-GmbH erwirbt zwecks zukünftiger Vermietung ein bebautes Grundstück im Jahr 2015 um TEUR 100. Der Kaufpreis wird nachweislich auf Grund und Boden (TEUR 40) und Gebäude (TEUR 60) aufgeteilt.

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