Die Einheitstheorie bei Grund und Boden sowie Gebäuden im Unternehmens- und Steuerrecht
1. Beispiel und Frage:
Die X-GmbH erwirbt zwecks zukünftiger Vermietung ein bebautes Grundstück im Jahr 2015 um TEUR 100. Der Kaufpreis wird nachweislich auf Grund und Boden (TEUR 40) und Gebäude (TEUR 60) aufgeteilt.