1. Beispiel und Frage:
Ein bisher als Einzelunternehmer tätiger Steuerberater veräußert seine Kanzlei an eine Steuerberatungs-OG bzw Steuerberatungs-GmbH, an der er zukünftig zu 50 % beteiligt ist. Er ist auch weiterhin aktiv in der Klientenbetreuung im Rahmen dieser Gesellschaft tätig.
Die Anschaffungskosten der Kanzlei durch die Gesellschaft betrugen 400.000, wovon 300.000 auf den Kundenstock entfielen.