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D 2 – Die bilanzielle Behandlung von Aufwendungen iZm dem Abbruch von Gebäuden (Bertl/Hirschler)

Bertl/Hirschler1. AuflMai 2020

 

1. Beispiel und Frage:

Die X-GmbH besitzt seit vielen Jahren ein zu Vermietungszwecken genutztes noch verwendbares Bürogebäude. Aufgrund des Alters und des Bau- und Nutzungszustandes des Bürogebäudes entschließt sich die X-GmbH im Jahr 2019, anstatt einer Sanierung desselben dieses abzureißen und ein neues Gebäude zu errichten. Die Mietverträge mit den vorhandenen Altmietern werden beendet, für die Zeit nach Errichtung des neuen Gebäudes werden bereits im Jahr 2019 durch Zahlung einer Freimachungsprämie neue Mietverträge abgeschlossen (Mietbeginn ist der Zeitpunkt der Fertigstellung des Neubaus, voraussichtlich Beginn des Jahres 2021).

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