3.1. Allgemeines
IFRS 7 verlangt ausführliche Angaben zu Finanzinstrumenten. IFRS 7 gilt sogar für Finanzinstrumente, die nicht nach IFRS 9 in der Bilanz erfasst wurden (IFRS 7.4). Bei nicht in der Bilanz erfassten Instrumenten ist zwar die Definition eines Finanzinstrumentes erfüllt, nicht aber das Ansatzkriterium (z.B. Kreditzusagen zu marktüblichen Zinsen oder wirtschaftlich, aber nicht zivilrechtlich übertragene Forderungen). Leasingforderungen und -verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzierungsleasings (IFRS 16) sind jedenfalls Gegenstand der Risikoangaben. Beim operating lease werden beim Leasinggeber i.d.R. keine Forderungen und Verbindlichkeiten für die Leasingraten angesetzt; künftige Zahlungsansprüche aus einem operating lease gelten nicht als Finanzinstrumente (IAS 32.AG9) und müssen daher nicht dargestellt werden.