4.1. Anwendungsbereich
Die Segmentberichterstattung ist in IFRS 8 geregelt. Segmentberichte sind Pflichtbestandteil des Abschlusses von Unternehmen, deren Eigenkapital- oder Schuldinstrumente an einem öffentlichen Markt gehandelt werden. Auch Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse bei einer Börsenaufsichtsbehörde eingereicht haben oder gerade im Prozess der Einreichung sind, haben Segmentberichte aufzustellen (IFRS 8.2); gemeint ist damit i.d.R. eine Prospektbewilligung. IFRS 8 definiert den öffentlichen Markt sehr weit (stock exchange, over-the-counter market, local and regional markets) und umfasst daher praktisch alle Börsensegmente. Dagegen gilt die IAS-Verordnung nur für geregelte Märkte (vgl. Kap. I.2., S. 31). Unternehmen, die im deutschen Freiverkehr oder im österreichischen dritten Markt gelistet sind und freiwillig einen IFRS-Einzel- bzw. Konzernabschluss aufstellen, müssen daher ebenfalls IFRS 8 anwenden.