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3. Sonderbestimmungen für bestimmte Sachverhalte

Grünberger22. AuflOktober 2024

3.1. Bewertung nichtfinanzieller Vermögenswerte

Die Bewertung nichtfinanzieller Vermögenswerte basiert auf der Prämisse der bestmöglichen Nutzung (highest and best use) in einem beliebigen Unternehmen und geht daher von einer Wertmaximierung durch andere Marktteilnehmer aus. Die bestmögliche Nutzung kann auch in Kombination mit anderen Vermögenswerten als Gruppe bzw. in Kombination mit anderen Vermögenswerten und Schulden erfolgen (.31).

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