4.1. Allgemeines
Für die Ermittlung des Fair Value gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden. Dabei ist ein Preis zu ermitteln, der im Zuge einer ordnungsmäßigen Transaktion unter Berücksichtigung aktueller Bedingungen für den Verkauf des Vermögenswerts zu erzielen oder für den Transfer einer Schuld zu leisten wäre (.62). Da eine hypothetische Transaktion am Stichtag zu bepreisen ist, stellt der Fair Value keinen tatsächlich für den Bewertungsgegenstand bezahlten Kaufpreis dar. Für die Bewertung müssen daher folgende Punkte bestimmt werden (IFRS 13.B2):