5.1. Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Venture-Gesellschaften müssen nach der Equity-Methode bewertet werden (Kap. VII.1., S. 189 und Kap. VII.3., S. 201). Dabei werden die anteiligen Gewinne der Gesellschaft auf die Beteiligung aktiviert, die beim Erwerb aufgedeckten, anteiligen stillen Reserven werden planmäßig abgeschrieben. Soweit der Buchwert der Beteiligung nach IFRS vom Steuerwert abweicht, können sich latente Steuern ergeben (vgl. IAS 12.38 und .42). Bei erstmaliger Erfassung werden die Anschaffungskosten nach IFRS meist jenen in der Steuerbilanz entsprechen, sodass sich keine temporären Differenzen ergeben. Bei der Folgebewertung kommt es aber regelmäßig zu Abweichungen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegt.