Aktive latente Steuern dürfen nur angesetzt werden, wenn zukünftig wahrscheinlich ein ausreichender steuerlicher Gewinn vorhanden ist, um sie steuerwirksam zu nutzen. Diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für aktive latente Steuern aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen. Die aus unterschiedlichen Quellen gespeisten aktiven latenten Steuern müssen daher gemeinsam betrachtet und mit der künftigen steuerlichen Gewinnerwartung verglichen werden. Die steuerlichen Gewinne können aus zwei Quellen stammen: