Temporäre Differenzen entstehen insbesondere im Rahmen der Kapitalkonsolidierung im Konzernabschluss oder bei anderen Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (z.B. Betriebserwerb oder Verschmelzung; siehe auch Kap. XVII.3., S. 553 ff.). Da in beiden Fallgruppen die Erwerbsmethode Anwendung findet, wird hier nur die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen der Kapitalkonsolidierung dargestellt.