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1. Allgemeines und tatsächlicher Ertragsteueraufwand

Grünberger22. AuflOktober 2024

Ertragsteuern, insbesondere latente Steuern, sind in IAS 12 geregelt. Als Ertragsteuern (income taxes) gelten alle in- und ausländischen Steuern auf der Grundlage des steuerpflichtigen Einkommens (z.B. in Österreich die Einkommensteuer auf den Gewinn eines Unternehmens und die Körperschaftsteuer, in Deutschland auch der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer). Als Ertragsteuern gelten aber auch Quellensteuern (Kapitalertragsteuer) auf Gewinnausschüttungen eines Tochterunternehmens, assoziierten Unternehmens oder einer Joint-Venture-Gesellschaft, soweit diese nicht erstattet oder angerechnet werden (IAS 12.2).

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