Die Bilanzierung und die Berichterstattung von Altersversorgungsplänen sind in IAS 26 geregelt; betroffen sind aber nur vom Arbeitgeber losgelöste Berichtseinheiten. Eine Verpflichtung zur Rechnungslegung nach IFRS ergibt sich daraus nicht. Die Bedeutung von IAS 26 ist derzeit noch gering; der Standard wird vereinzelt zur Anwendung kommen, wenn der Arbeitgeber einen IFRS-konformen Bericht in seinen Konzernabschluss aufnehmen will. Daher soll hier nur eine kurze Darstellung erfolgen.