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6. Pflichtangaben zum Kapital

Grünberger22. AuflOktober 2024

Unternehmen aller Branchen müssen nunmehr im Jahresabschluss nähere Angaben zu ihrer Kapitalausstattung machen; diese Angaben sind daher auch prüfungspflichtig. Die Bilanzadressaten sollen die Zielsetzungen und Verfahrensweisen beurteilen können, nach denen ein Unternehmen sein Kapital steuert und managt (IFRS 18.126). Danach sind anzugeben (.127):

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