Unternehmen aller Branchen müssen nunmehr im Jahresabschluss nähere Angaben zu ihrer Kapitalausstattung machen; diese Angaben sind daher auch prüfungspflichtig. Die Bilanzadressaten sollen die Zielsetzungen und Verfahrensweisen beurteilen können, nach denen ein Unternehmen sein Kapital steuert und managt (IFRS 18.126). Danach sind anzugeben (.127):