IAS 33.2 verpflichtet alle Unternehmen mit öffentlich gehandelten Aktien oder in Vorbereitung eines Börsengangs, ihr Ergebnis je Aktie anzugeben (basic earnings per share). Mit Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust gemeint, der in einer gesonderten Gewinn- und Verlustrechnung oder im entsprechenden Abschnitt der Erfolgsrechnung dargestellt wird. Nicht Gegenstand der Angaben ist das übrige Ergebnis.