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3. Joint Ventures und gemeinschaftliche Tätigkeiten (IFRS 11)

Grünberger22. AuflOktober 2024

3.1. Gemeinschaftliche Kontrolle

Die Bilanzierung sogenannter Joint Arrangements ist in IFRS 11 geregelt. IFRS 11 gilt in der EU für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; bei einem Regelabschlussstichtag zum 31. Dezember gelten die Neuregelungen somit erstmals für das Abschlussjahr 2014. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.

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