3.1. Gemeinschaftliche Kontrolle
Die Bilanzierung sogenannter Joint Arrangements ist in IFRS 11 geregelt. IFRS 11 gilt in der EU für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; bei einem Regelabschlussstichtag zum 31. Dezember gelten die Neuregelungen somit erstmals für das Abschlussjahr 2014. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich.