2.1. Maßgeblicher Einfluss
Ein assoziiertes Unternehmen (associate) liegt im Konzernabschluss vor, sobald der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss ausüben kann und weder ein Tochterunternehmen nach IFRS 10 noch ein Joint Venture nach IFRS 11 vorliegt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an finanziellen und operativen Entscheidungen eines Unternehmens teilzunehmen, ohne es aber alleine oder gemeinsam mit anderen Beteiligten zu kontrollieren (IAS 28.4).