5.1. Fertigungs- und Dienstleistungsaufträge (IFRS 15)
Bei Fertigungs- und Dienstleistungsaufträgen wird die Leistung meist über einen bestimmten Zeitraum hinweg erbracht, weshalb die Umsatzrealisierung nach dem Leistungsfortschritt erfolgt, wenn eine der drei Bedingungen in IFRS 15.34 erfüllt ist (Kap. VI.4.5, S. 167).