Die Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand sind in IAS 20 geregelt. IAS 20 stammt noch aus dem Jahr 1982 und enthält daher viele unverbindliche Bestimmungen.
Zur öffentlichen Hand zählen Regierungsbehörden, Institutionen oder ähnliche Körperschaften mit hoheitlichen Aufgaben auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene.