4.1. Anwendungsbereich und Grundkonzept
Das IASB und das US-FASB haben mit IFRS 15 einen gemeinsamen und umfassenden Standard zur Umsatzrealisierung mit Kunden geschaffen. Er ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt sinnvollerweise gemeinsam mit IFRS 9, der in die Forderungsbewertung eingreift und spezielle Vorgaben für Liefer- und Leistungsforderungen kennt (siehe Kap. IX.1.7, S. 270).