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2. Sozialversicherungsrechtliche Einstufung des Geschäftsführers

Fritz1. AuflMai 2020

Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Qualifikation der möglichen Vertragsverhältnisse sowie des Grads der Weisungsunterworfenheit können folgende Pflichtversicherungsverhältnisse in einer gesetzlichen Sozialversicherung vorliegen:

als echter Dienstnehmer (§ 4 Abs 2 ASVG) oder subsidiär;

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