1.1. Grundlagen
Im Hinblick auf die Besteuerung des Geschäftsführers sind drei Grundvarianten maßgeblich:
Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer: Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zwischen 25,01 und 100 %Nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer: Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft zwischen 0,1 und 25 %