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3. In welchen Fällen haften Geschäftsführer?

Fritz1. AuflMai 2020

Eine abgabenrechtliche Haftung von Geschäftsführern besteht,

wenn die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können (§ 9 Abs 1 iVm § 80 BAO);für Erfüllungsgehilfen;

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