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4. Wann liegt Uneinbringlichkeit vor?

Fritz1. AuflMai 2020

Die Abgabenbehörde ist berechtigt, eine Uneinbringlichkeit der gesamten Abgabenforderung dann anzunehmen, wenn

Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der Gesellschaft als Primärschuldnerin oder allfälliger Gesamtschuldner erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären;

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