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2. Haftungskonzept

Fritz1. AuflMai 2020

i. Grundsätzliches

Eintritt eines objektiven Schadens beim Abgabengläubiger, welcher durch die Uneinbringlichkeit der Abgabe bei der GmbH hervorgerufen wurde

Ursache für die Nichteinbringlichkeit ist eine schuldhafte Pflichtverletzung der Geschäftsführer.

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