Geschäftsführungsaufgabe1 | Rechtsgrundlage |
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Aktive und passive Vertretung, Verwaltung und Leitung der Gesellschaft | § 18 |
Abgabe einer Musterunterschrift | § 12 FBG |
Abwicklung der Gesellschaft | §§ 90 ff |
Anmeldung der Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch | § 55 Abs 1 |
Anmeldung des AR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters zum Firmenbuch | § 30g Abs 1 |
Anmeldung einer neu errichteten Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch | § 9 |
Anmeldung von Veränderungen im Stande der Gesellschafter, insb Firmenbuchanmeldung des Überganges von Geschäftsanteilen | § 26 Abs 1 |
Antrag auf Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens | § 1 URG |
Antrag auf gerichtliche Bestellung eines fehlenden Geschäftsführers („Notgeschäftsführerbestellung“) | § 15a |
Antrag auf gerichtliche Abberufung eines Geschäftsführers | § 16 Abs 2 |
Antrag auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern | § 30d Abs 1 |
Aufbewahrungspflicht der Unterlagen des Rechnungswesens | § 212 Abs 1 UGB |
Aufnahme einer Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung und Übermittlung von Beschlussabschriften an die Gesellschafter | § 40 Abs 2 |
Aufstellung des Jahresabschlusses | § 22 Abs 1 |
Auskunftserteilung gegenüber den Gesellschaftern | § 22 Abs 2 und § 40 Abs 2 |
Auskunftspflicht gegenüber der Gesellschaft für fünf Jahre nach Beendigung der Organfunktion | § 24a |
Beachtung der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates bei genehmigungspflichtigen Geschäften | § 30j Abs 5 |
Beachtung des Gesellschaftsvertrages | § 20 Abs 1 |
Befolgung von Weisungsbeschlüssen der Gesellschafter | § 20 Abs 1 |
Berichterstattung an den Aufsichtsrat | § 28a |
Berichterstattung auf Anforderung des Aufsichtsrats als Kollegialorgan sowie auf Verlangen des AR-Vorsitzenden oder von zwei AR-Mitgliedern | § 30j Abs 2 |
Bestätigung der Verfügungsbefugnis über geleistete Stammeinlagen sowie von den Gesellschaftern übernommene Kapitalerhöhungsbeträge | § 10 Abs 3 |
Durchführung des Aufgebotsverfahrens bei Herabsetzung des Stammkapitals | §§ 54 ff |
Durchführung des Kaduzierungsverfahrens | § 66 f |
Einberufung der (ordentlichen) Generalversammlung („Generalversammlung“) | § 36 Abs 1 |
Einberufung einer (außerordentlichen) Generalversammlung, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert, insb bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals sowie kumulativem Eintritt der URG-Kennzahlen | § 36 Abs 2 |
Einberufung einer Generalversammlung, wenn das begründete schriftliche Verlangen hierzu von mind 10 % des Stammkapitals vorgebracht wird | § 37 Abs 1 |
Einforderung von Nachschüssen der Gesellschafter aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses | §§ 72 ff |
Einforderungen von Einzahlungen auf die Stammeinlagen der Gesellschafter | § 64 Abs 1 |
Einhaltung des Wettbewerbsverbotes | § 24 Abs 1 |
Erledigung aller Angelegenheiten der Geschäftsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters | § 25 Abs 1 |
Erstattung eines Sonderberichtes an den Aufsichtsrat | § 28a Abs 1 |
Feststellung und Evidenzhaltung der Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer | § 29 Abs 4 |
Führung der Bücher sowie Verantwortung für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen sowie ein geeignetes Controlling-System | § 22 Abs 1 |
Gläubigeraufruf im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung | § 55 Abs 2 |
Hinweis auf die verpflichtenden Angaben auf allen Geschäftspapieren der Gesellschaft | § 14 UGB |
Kapitalerhaltung (verbotene Einlagenrückgewähr, verdeckte Sacheinlage, Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen) | §§ 82 ff |
Keine Gewährung unzulässiger Zahlungen an Gesellschafter | § 83 |
Prüfpflicht bei Sacheinlagen der Gesellschafter | § 6a Abs 2 |
Rechtzeitige Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung | § 25 Abs 3 Z 2; § 67 Abs 1, § 69 Abs 2 und 3 IO |
Vornahme der erforderlichen Anmeldungen zum Firmenbuch | §§ 3, 4, 11 FBG |
Zusendung des Jahresabschlusses samt Lagebericht an die Gesellschafter | § 22 Abs 2 |