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3. A bis Z der gesetzlichen Pflichten

Fritz1. AuflMai 2020

Geschäftsführungsaufgabe11Die für GmbH-Geschäftsführer maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Formalvorschriften wurden in tabellarischer Form bereits mehrfach veröffentlicht. In Fritz, Wie führe ich eine GmbH richtig?2 (2015) erfolgt ab Rz 4/198 eine detaillierte textliche Darstellung zu allen gesetzlichen Pflichten in alphabetischer Reihenfolge.

Rechtsgrundlage

Aktive und passive Vertretung, Verwaltung und Leitung der Gesellschaft

§ 18

Abgabe einer Musterunterschrift

§ 12 FBG

Abwicklung der Gesellschaft

§§ 90 ff

Anmeldung der Kapitalherabsetzung zum Firmenbuch

§ 55 Abs 1

Anmeldung des AR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters zum Firmenbuch

§ 30g Abs 1

Anmeldung einer neu errichteten Gesellschaft zur Eintragung in das Firmenbuch

§ 9

Anmeldung von Veränderungen im Stande der Gesellschafter, insb Firmenbuchanmeldung des Überganges von Geschäftsanteilen

§ 26 Abs 1

Antrag auf Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens

§ 1 URG

Antrag auf gerichtliche Bestellung eines fehlenden Geschäftsführers („Notgeschäftsführerbestellung“)

§ 15a

Antrag auf gerichtliche Abberufung eines Geschäftsführers

§ 16 Abs 2

Antrag auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern

§ 30d Abs 1

Aufbewahrungspflicht der Unterlagen des Rechnungswesens

§ 212 Abs 1 UGB

Aufnahme einer Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung und Übermittlung von Beschlussabschriften an die Gesellschafter

§ 40 Abs 2

Aufstellung des Jahresabschlusses

§ 22 Abs 1

Auskunftserteilung gegenüber den Gesellschaftern

§ 22 Abs 2 und

§ 40 Abs 2

Auskunftspflicht gegenüber der Gesellschaft für fünf Jahre nach Beendigung der Organfunktion

§ 24a

Beachtung der Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates bei genehmigungspflichtigen Geschäften

§ 30j Abs 5

Beachtung des Gesellschaftsvertrages

§ 20 Abs 1

Befolgung von Weisungsbeschlüssen der Gesellschafter

§ 20 Abs 1

Berichterstattung an den Aufsichtsrat

§ 28a

Berichterstattung auf Anforderung des Aufsichtsrats als Kollegialorgan sowie auf Verlangen des AR-Vorsitzenden oder von zwei AR-Mitgliedern

§ 30j Abs 2

Bestätigung der Verfügungsbefugnis über geleistete Stammeinlagen sowie von den Gesellschaftern übernommene Kapitalerhöhungsbeträge

§ 10 Abs 3

Durchführung des Aufgebotsverfahrens bei Herabsetzung des Stammkapitals

§§ 54 ff

Durchführung des Kaduzierungsverfahrens

§ 66 f

Einberufung der (ordentlichen) Generalversammlung („Generalversammlung“)

§ 36 Abs 1

Einberufung einer (außerordentlichen) Generalversammlung, wenn es das Interesse der Gesellschaft erfordert, insb bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals sowie kumulativem Eintritt der URG-Kennzahlen

§ 36 Abs 2

Einberufung einer Generalversammlung, wenn das begründete schriftliche Verlangen hierzu von mind 10 % des Stammkapitals vorgebracht wird

§ 37 Abs 1

Einforderung von Nachschüssen der Gesellschafter aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses

§§ 72 ff

Einforderungen von Einzahlungen auf die Stammeinlagen der Gesellschafter

§ 64 Abs 1

Einhaltung des Wettbewerbsverbotes

§ 24 Abs 1

Erledigung aller Angelegenheiten der Geschäftsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters

§ 25 Abs 1

Erstattung eines Sonderberichtes an den Aufsichtsrat

§ 28a Abs 1

Feststellung und Evidenzhaltung der Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer

§ 29 Abs 4

Führung der Bücher sowie Verantwortung für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen sowie ein geeignetes Controlling-System

§ 22 Abs 1

Gläubigeraufruf im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung

§ 55 Abs 2

Hinweis auf die verpflichtenden Angaben auf allen Geschäftspapieren der Gesellschaft

§ 14 UGB

Kapitalerhaltung (verbotene Einlagenrückgewähr, verdeckte Sacheinlage, Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen)

§§ 82 ff

Keine Gewährung unzulässiger Zahlungen an Gesellschafter

§ 83

Prüfpflicht bei Sacheinlagen der Gesellschafter

§ 6a Abs 2

Rechtzeitige Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

§ 25 Abs 3 Z 2;

§ 67 Abs 1,

§ 69 Abs 2 und 3 IO

Vornahme der erforderlichen Anmeldungen zum Firmenbuch

§§ 3, 4, 11 FBG

Zusendung des Jahresabschlusses samt Lagebericht an die Gesellschafter

§ 22 Abs 2

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