Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten und Führung der Geschäfte
Bei zweifelhafter Sach- und Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Gesellschaft günstigeren Standpunkt stellen.Arbeitspflicht
Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten und Führung der Geschäfte
Bei zweifelhafter Sach- und Rechtslage dürfen sich die Geschäftsführer auf den für die Gesellschaft günstigeren Standpunkt stellen.Arbeitspflicht