Entsendung liegt vor, wenn der angestellte Geschäftsführer Arbeitstätigkeiten (auch) bei einer anderen Gesellschaft im In- oder Ausland erbringt.
Eine Entsendung führt – abhängig von der Eingliederung in den Betrieb des aufnehmenden Unternehmens – idR zur Anwendung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes.