Die Anwendbarkeit von Kollektivverträgen auf Geschäftsführer ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Verpflichtende betragsmäßige Angabe eines Grundgehalts bei All-In-Vereinbarungen
Die fehlende Angabe des Grundgehalts kann zu erheblichen zusätzlichen Entgeltansprüchen bei Mehrleistungen (Mehrarbeit und Überstunden) führen.