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2.1. Verschwiegenheitspflicht aufgrund Treuepflicht

Albiez1. AuflMai 2019

Die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich während aufrechtem Dienstverhältnis als gesetzlich nicht explizit verankerte vertragliche Nebenpflicht bereits aus der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers.33OGH 9 ObA 70/15g; OGH 9 ObA 111/14k; Mazal, Weitergabe von Informationen durch Dienstnehmer und Koalitionsfreiheit, JMG 2017/2, 79 (80); Mildner, Arbeitsrechtliche Geheimhaltungspflichten im Lauterkeitsrecht 282; Aschauer, Whistleblowing im Arbeitsrecht 50; Korenjak, Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz im Arbeitsrecht, ZAS 2017/56, 290. Je höher die Position und damit die Vertrauensstellung des Arbeitnehmers ist, desto höher ist auch die Treuepflicht.44Korenjak, Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz im Arbeitsrecht, ZAS 2017/56, 290.

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