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2.2. Informationsrecht der Arbeitnehmer

Albiez1. AuflMai 2019

Nach § 26d Abs 2 Z 3 UWG ist der Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses rechtmäßig, wenn das Geschäftsgeheimnis durch Inanspruchnahme des Rechts der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter auf Information und Anhörung gemäß den bestehenden Vorschriften bekannt wird.

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