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7. Verstoß gegen das Zugangskontrollgesetz

Thiele1. AuflMai 2019

Die via Internet angebotenen Informationen und Dienstleistungen können von Nutzern grundsätzlich und zum Großteil gratis abgerufen werden. Gewerbliche Anbieter von Internetdiensten gehen aber immer mehr dazu über, die von ihnen bereitgestellten Inhalte nur gegen Entgelt zugänglich zu machen. Um die Entgeltzahlung durch die Nutzer sicherzustellen, bedarf es technischer Schutzmaßnahmen (Passwort- und Login-Techniken), damit ein nicht autorisierter Abruf der Informationen/Dienstleistungen verhindert werden kann. Zum Schutz dieser Diensteanbieter dient das Bundesgesetz über den Schutz zugangskontrollierter Dienste (Zugangskontrollgesetz – ZuKG).213213BGBl I 2000/60.

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