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6.2. Datenfälschung (§ 225a StGB)

Thiele1. AuflMai 2019

Mit § 225a StGB wurde nunmehr auch ein Straftatbestand für Datenfälschung durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten eingeführt. Der Grundtatbestand in strukturierter Form lautet:

Strafbar ist, wer

durch

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