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6. Computerbezogener Betrug und Datenfälschung

Thiele1. AuflMai 2019

Dabei beruht die Wirtschafts- oder Industriespionage auf Handlungen, die unter der Überschrift „computerbezogener Betrug und Datenfälschung“ zusammengefasst werden können. Durch die zunehmende Digitalisierung kommt es zu keinem persönlichen Kontakt mehr bei

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der Tatbegehung zwischen Täter und Opfer, sondern finden die Angriffe an unterschiedlichen Orten unter Abwesenden in einem virtuellen Raum statt. Damit stößt das traditionelle Betrugsstrafrecht an seine Grenzen, da es auf die Täuschung im Angesicht von Mensch zu Mensch abstellt und auch dafür konzipiert worden ist. Ein Teil der Lehre144144Kmetic, Grundzüge 51. spricht zutreffend das Schlagwort vom „Maschinenbetrug“ an. Gleichermaßen bildet die Beute des verbrecherischen Angriffs, zB Bitcoin oder (Zugangs-)Daten, einen unkörperlichen Gegenstand.145145Früh bereits aus strafrechtlicher Perspektive dazu Glaser in Eberwein/Steiner, Bitcoins 127 ff.

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