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4.4. Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten (§ 120 StGB)

Thiele1. AuflMai 2019

Bei § 120 StGB liegt ein Indiskretionsdelikt vor, das zwischen drei Deliktsfällen7272Thiele in SbgK § 120 Rz 16; Fabrizy, StGB9 § 120 Rz 1 unterscheidet ebenfalls „drei Missbrauchsfälle“. unterscheidet. Es handelt sich dabei um die Nachfolgebestimmung zu § 102 TKG 1997.7373BGBl I 1997/100. § 120 StGB greift wiederum das Tatobjekt der „Nachricht“, wie bereits zu § 119 StGB7474Siehe Pkt 1.3.3. Missbräuchliches Abfangen von Daten. dargestellt, im Grundtatbestand auf.

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