Die praktische Bedeutung der Computerstrafdelikte in dem hier dargestellten Sinn ist als durchaus relevant einzuschätzen.25 Erneut ist im Jahr 2018 die Internetkriminalität gestiegen: Unter Cybercrime im engeren Sinne versteht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Straftaten, die an IT-Systemen oder Daten begangen werden. Ein Beispiel dafür ist der widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem. Die Kriminalstatistik für 2017 weist zB zwölf Verurteilungen nach § 118a StGB und 72 Verurteilungen, wo § 148a StGB als führendes Delikt vermerkt ist, auf. Seite 115