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3.4. Kriminalpolitische Aspekte und Kritik

Thiele1. AuflMai 2019

Die praktische Bedeutung der Computerstrafdelikte in dem hier dargestellten Sinn ist als durchaus relevant einzuschätzen.2525Vgl Reindl-Krauskopf, Aktuelles Computerstrafrecht. Das Phänomen „Phishing“, SIAK-Journal 2007/1, 2 (10). Erneut ist im Jahr 2018 die Internetkriminalität gestiegen: Unter Cybercrime im engeren Sinne versteht die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Straftaten, die an IT-Systemen oder Daten begangen werden. Ein Beispiel dafür ist der widerrechtliche Zugriff auf ein Computersystem. Die Kriminalstatistik für 2017 weist zB zwölf Verurteilungen nach § 118a StGB und 72 Verurteilungen, wo § 148a StGB als führendes Delikt vermerkt ist, auf.

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